Kommunalpolitik darf dauerhaft zu hybriden Sitzungen laden

01. Dezember 2022 , 13:12 Uhr

Politische Gremiensitzungen auf kommunaler Ebene können in Bayern jetzt dauerhaft hybrid – also in Präsenz und per Stream – stattfinden. «Bayerns Kommunen können damit auch künftig selbst entscheiden, ob und inwieweit ihre Gremien unabhängig von einer Pandemiesituation hybrid tagen. Sie können also auch weiterhin selbst darüber befinden, ob sich die Mitglieder audiovisuell zuschalten lassen können und dabei auch ein Stimmrecht haben», sagte Bayerns Innen- und Kommunalstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU) am Donnerstag in München. Zuvor hatte der Landtag eine entsprechende Änderung des Kommunalrechts beschlossen. Das neue Gesetz tritt nach der offiziellen Verkündung am 16. Dezember 2022 in Kraft.

Ohne den Landtagsbeschluss wäre die Möglichkeit von Hybridsitzungen auf kommunaler Ebene zum Jahresende ausgelaufen. Die Regelung war im März 2021 in der Corona-Krise eingeführt worden und hat sich laut Kirchner seither bewährt. «Wir haben zwischenzeitlich gemeinsam mit den Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden die Regelungen evaluiert», betonte Kirchner. Die Rückmeldungen seien überwiegend positiv gewesen. Auch Kommunen, die bislang noch nicht digital tagten, hätten angekündigt, Hybridsitzungen künftig zuzulassen.

Nach Angaben von Kirchner muss aber auch künftig bei Hybridsitzungen mindestens der Vorsitzende im Sitzungsraum körperlich anwesend sein. Ebenso bleibe es dabei, dass rein virtuelle Sitzungen ausgeschlossen seien. «Sofern die Sitzungen hybrid stattfinden, kann damit jedes Ratsmitglied selbst entscheiden, ob es körperlich an einer Sitzung teilnehmen will oder, falls die Kommune diese Möglichkeit eröffnet, sich zur Sitzung zuschalten lässt», sagte Kirchner. Zudem hätten auch weiterhin die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Sitzungen vor Ort im Sitzungsraum zu verfolgen.

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