Staatsregierung offen für Rückzahlung von Corona-Bußgeldern

30. November 2022 , 16:30 Uhr

Unberechtigt eingeforderte Bußgelder wegen Verstößen gegen Corona-Ausgangsbeschränkungen im Frühjahr 2020 können möglicherweise von den Betroffenen zurückgefordert werden. «In Fällen, in denen das mit dem Bußgeld geahndete Verhalten nach der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte nicht hätte untersagt werden dürfen, sollte grundsätzlich ein Bußgeld auch zurückgezahlt werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Antrag stellen. In dieser Haltung herrscht Konsens in der Staatsregierung», teilten Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Justizminister Georg Eisenreich (beide CSU) am Mittwoch in München mit.

Beide betonten, dass sie nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus der vergangenen Woche eine Rückzahlung «unter bestimmten Voraussetzungen» für möglich halten. Wie dies im Detail aussehen könnte, sei aber noch offen: «Die Regelung dazu, wie der Freistaat in dieser Frage genau verfahren wird, ist aktuell noch in Arbeit.»

Derzeit analysiere die Staatsregierung das Urteil «sorgfältig» und ziehe die erforderlichen Konsequenzen. Dies betreffe auch die Frage nach dem weiteren Umgang mit Bußgeldbescheiden. Mehr als 22.000 Bußgelder wurden in Bayern vom 1. bis zum 19. April 2020 wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen verhängt.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vor rund einer Woche geurteilt, dass die strengen Ausgangsbeschränkungen des Freistaats im Frühjahr 2020 unverhältnismäßig und unwirksam waren. In der Folge kündigte das Gericht an, dass die Urteilsgründe voraussichtlich erst im Jahr 2023 zugestellt werden könnten. «Unabhängig hiervon befinden sich unsere Ministerien in Abstimmung, wie mit Anträgen für die Rückzahlung von Bußgeldern umzugehen ist», betonten die Minister.

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